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Gedanken und Erfahrungen von einer, die fand, Religion sei nur etwas für schlichtere Gemüter - und dann
zum Islam konvertierte. Ausgerechnet ...

von Schweinen und Kühlschränken

Heute möchte ich (noch)mal versuchen, Nichtmuslimen zu erklären, warum so viele Muslime Gebote und Verbote aus einem Buch, das über 1400 Jahre alt ist, heute noch befolgen. Viele Menschen können das bei aller Toleranz für die Religion nicht nachvollziehen und sagen: „Solche Regelungen mögen vielleicht für jene Zeit vernünftig gewesen sein, für die damaligen Menschen. Aber doch nicht für die moderne Welt von heute!“ Gerne führen sie das Schweinefleisch als Beispiel an, und verweisen auf die Kühlschränke und die modernen hygienischen Verarbeitungs- Transport- und Lagerungsmethoden. 


Man könnte nun argumentieren, dass die moderne Wissenschaft herausgefunden hat, dass der Verzehr von Schweinefleisch  gesundheitlich zumindest nicht unbedenklich ist –  aber darum geht es gar nicht!
 
Es geht darum, dass es sich hier um ein Verbot handelt, das im Koran an mehreren Stellen ganz deutlich und unmissverständlich erwähnt wird, in Worten die wohl kaum zum „Verborgenen“ gehören, Worte, die auch der modernste und liberalste Muslim nicht uminterpretieren kann: 
 
«Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist ein Greuel…..» (Al-An’ām: 145)
So. Und nun glauben wir ja, dass der Koran das unverfälschte Wort Gottes ist, das uns durch den Propheten Muhammad s.a.s. übermittelt wurde und welches auf unvergleichliche und erstaunlich zuverlässige Weise in sogenannten Isnad (Überlieferungsketten), weitergegeben wurde und wird, und dass es für alle Zeiten Gültigkeit hat. 
 
Wenn wir also im Falle des Schweinefleisches das Kühlschrankargument gelten lassen wollten, würde das bedeuten, dass wir unterstellen, Gott hätte bei der Offenbarung  nicht gewusst, dass in Zukunft das Hygieneproblem gelöst werden würde. Welche Anmaßung! 
«Er ist der Erste und der Letzte, der Offenbare und der Verborgene. 
Und Er weiß über alles Bescheid» (Al-Hadīd: 3)
Natürlich gibt es sehr wohl koranische Anweisungen, die im geschichtlichen Kontext gesehen werden müssen, sich teilweise auf ganz konkrete damalige Geschehnisse beziehen und die auf die heutige Zeit nicht eins zu eins übertragbar sind, sondern indirekte Lehren beinhalten.  Es gibt auch weniger präzise Gebote, über deren Interpretation sich die Gelehrten nicht ganz einig sind – ich kann nicht anders, als davon auszugehen, dass auch das gottgewollt ist und einen ganz bestimmten Zweck erfüllt. Aber wenn Gott ein Verbot in so eindeutigen Worten ausspricht, dann gibt es nichts daran zu deuteln. Hätte Er eine spätere Aufhebung des Verbotes vorgesehen, wäre es Ihm ein Leichtes gewesen, es so zu formulieren, dass diese Möglichkeit erkennbar wäre. Hätte Er verschiedene Interpretationen zulassen wollen, hätte Er es vieldeutiger ausgedrückt.
 
Und so befolgen wir Seine Gebote und Verbote, weil  wir nicht am göttlichen Ursprung der Botschaft zweifeln und überzeugt sind, dass Gott sehr wohl wusste, was Er warum wie formulierte. Weil sie so im Koran stehen – auch wenn wir sie (noch) nicht wirklich begreifen. Im vollen Vertrauen darauf, dass Gott schon Seine Gründe hat, viel bessere, als der Mensch sie sich je vorstellen kann. 
 
Genau wie mit dem Schweinefleischverbot verhält es sich mit anderen koranischen Regelungen. Dabei verlangt Gott von niemandem Unmögliches:
«Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.» (Al-Baqara: 286)
So muss zum Beispiel ein Kranker oder eine Schwangere nicht fasten. Nach Mekka pilgern soll nur, wer es sich gesundheitlich und finanziell leisten kann. Und bevor jemand verhungert, darf er auch Schweinefleisch essen:

«Verboten hat Er euch nur (den Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und
 dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. 
Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, 
so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.» (An-Nahl: 115)
 
Ich weiß,  für Nichtmuslime ist wahrscheinlich unser unerschütterlicher Glaube an den göttlichen Ursprung der Botschaft des Korans noch suspekter als das Schweinefleischverbot :). Um das zu verstehen, müssten sie es erst einmal lesen, dieses Buch. Und dieser Text mag Einiges erklären. 
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Veröffentlicht am 2013-05-13



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2 Antworten zu “von Schweinen und Kühlschränken”

  1. Salam alikoum,

    das ist eine schöne Darlegung für Menschen, die mit dem Fakt, dass Allah den Menschen vermittels seiner Propheten (der Frieden sei auf ihnen allen) Botschaften hat zukommen lassen, keine Schwierigkeiten haben. Das ist aber bei den Verteidigern des "Kühlschrank-Arguments" nicht unbedingt der Fall. Da hilft dann oft nicht einmal der (gelegentlich entnervte) Verweis "Ich bin Vegetarier".

    Vor geraumer Zeit hörte ich eine Radiosendung über Schweinezucht in Marokko (ja, sowas gibt´s!). Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Wirtschaftszweig nur ein einer bestimmten Region des Landes praktikabel sei. Schweine vetragen schlichtweg auf den Tod kein Wüstenklima, da ihr Körper nicht in der Lage ist, ansteigende Körpertemperaturen bpsw. durch Schwitzen herunterzuregeln. Sie würden folglich binnen kurzem den Hitzetod sterben. Wer einmal im Sommer auf einem Bauernhof war, wird gemerkt haben, wie sehr die Schweine bereits unter mitteleuropäischer Sommerhitze leiden. Auch die Schweinehaut bedarf besonderer "Pflege", da sie sehr dünn ist und leicht verbrennt (deshalb auch das Suhlen). Man kann unter diesen Umständen also getrost davon ausgehen, dass die Wüste Saudi-Arabiens im Jahre 600 + X ohnehin nicht der ideale Lebensraum für das gemeine Hausschwein gewesen sein dürfte. Was die Hygiene anbelangt, ist es ja nun auch nicht so, dass sich Rind-, Schaf-, Ziegenfleisch unbegrenzt halten. Das Klima im Hijaz ist eher feucht und gilt allgemein als ungesund, Verwesungsprozesse setzen rasch ein. Warum also kein Verbot für diese Fleischsorten, trotz des evidenten Kühlschrankmangels? Andersherum ist auch der Verzehr von Raubtierfleisch unzulässig, was sich im Kühlfach sicher genauso gut und lange hält wie Schweinefleisch.

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